Mit dem E-Scooter durch Madrid - eine echt praktische Möglichkeit, die Stadt zu erkunden. Die Nutzung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) - ein Begriff, der auch Segways umfasst - ist in der Verordnung über nachhaltige Mobilität geregelt.
Grundlegende Regeln
Wo können wir den Scooter parken?
Motorroller müssen auf den für Motorräder und Fahrräder vorgesehenen Plätzen abgestellt werden, und wenn es dort keine gibt, können sie auf dem allgemeinen Parkstreifen an der Straße abgestellt werden. In Ausnahmefällen können sie auch auf Gehwegen geparkt werden, sofern sie neben der Bordsteinkante stehen und eine freie Breite von mehr als 3 Metern haben, um den Fußgängerverkehr und Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zu behindern. Ist der Bürgersteig weniger als 6 Meter lang, sollten Roller parallel zum Bordstein geparkt werden, ist er länger, sollte das Fahrzeug in einem Winkel von etwa 45º zum Bürgersteig oder schräg neben dem Bordstein geparkt werden.
Das Parken auf dem Bürgersteig ist nicht erlaubt, wenn die Straßen einen besonderen Schutz für Fußgänger bieten oder wenn besondere Schilder dies verbieten. Dies ist der Fall auf der Gran Via, wo der Menschenstrom sehr groß ist und die Roller die Fußgänger gefährden könnten.
Sie dürfen auch nicht an öffentlichen Bushaltestellen (EMT), auf Plätzen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, an Taxiständen oder auf Kanaldeckeln oder anderen Diensten (Telekommunikation, Energie, Müllabfuhr usw.) abgestellt werden.
Es ist nicht gestattet, Roller mit diebstahlsicheren Ketten oder Vorhängeschlössern an öffentlichem Straßenmobiliar oder Gegenständen wie Ampeln, Bänken, Bäumen, Buswartehäuschen oder Zäunen zu befestigen.
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